Logbuchführung
Das Logbuch, das bei Fahrten auf See durch die Schiffsführerin oder den Schiffsführer täglich nachzuführen ist, soll folgende Angaben enthalten:
- Schiffsdaten gemäss Flaggenschein
- Einlaufen und Auslaufen in Häfen (Ort und Datum)
- Name, Adresse und Nationalität der Schiffsführerin oder des Schiffsführers
- Art, Nummer, Ausstellungsdatum, -ort und -instanz des Hochseeausweises
- Personalien inkl. Nationalität der übrigen Anwesenden an Bord, die von ihnen allfällig ausgeübten Funktionen, die Häfen ihrer Ein- und Ausschiffung (Ort und Datum)
- Wacheinteilung
- Fahrtberichte (Wind und Wetter, Kurse und Berichtigungen, Logstände, Segelführung, Maschinenbetrieb, laufend festgestellte Schiffsorte)
- Wichtige Ereignisse und/oder Beobachtungen wie Unfälle, Havarien und dergleichen
- Das Logbuch muss die Unterschrift der Schiffsführerin oder des Schiffsführers tragen.