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Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See 

Hochseeausweis-Verordnung - 747.321.71

vom 20. Dezember 2006 (Stand am 1. Oktober 2014)

Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA),

gestützt auf Artikel 35 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 23. September 19531 über die Seeschifffahrt unter Schweizer Flagge sowie Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung vom 15. März 19712 über die schweizerischen Jachten zur See,3

Hochseeausweis Verordnung