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Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See 

Praxisnachweis

Auszug aus dem Prüfungsreglement der Hochseeausweis Verordnung

Segelschiffe: 3 Wochen Seefahrt, mit mindestens 18 Tagen auf See und 1'000 Seemeilen, wovon mindestens 700 Seemeilen nach bestandener Theorieprüfung.

Motorschiffe: 2 Wochen Seefahrt, mit mindestens 10 Tagen auf See und 500 Seemeilen, wovon mind. 400 Seemeilen nach bestandener Theorieprüfung.

Die Praxis kann innerhalb von 4 Jahren vor bis 4 Jahre nach (volles Kalenderjahr) der bestandenen theoretischen Prüfung absolviert werden.

 

Praxis Ergänzung zum vorhandenem Hochseeausweis

Für die Ergänzung ist ein Nachweis über folgende minimale Erfahrung zu erbringen:

Segelschiffe: 10 Tage auf See, 500 gefahrene Seemeilen

Motorschiffe5 Tage auf See, 100 gefahrene Seemeilen.  



​Als Erfahrungsnachweis gelten:
der offizielle Fahrtennachweis, (genehmigt durch das SSA) mit detaillierten Angaben über das Schiff, den Skipper und die Navigation.
(Auszug aus dem Logbuch)

Weitere Themen:

Anforderungen zum erlangen des Hochseeausweis (früher B-Schein)

Ausbildungsprogramm Hochseeausweis

Praxisnachweis / Auszug aus der Hochseeausweis Verordnung

Einreichefrist des "Hochseeausweis-Dossiers"