Praxisnachweis
Auszug aus dem Prüfungsreglement der Hochseeausweis Verordnung
Segelschiffe: 3 Wochen Seefahrt, mit mindestens 18 Tagen auf See und 1'000 Seemeilen, wovon mindestens 700 Seemeilen nach bestandener Theorieprüfung.
Motorschiffe: 2 Wochen Seefahrt, mit mindestens 10 Tagen auf See und 500 Seemeilen, wovon mind. 400 Seemeilen nach bestandener Theorieprüfung.
Die Praxis kann innerhalb von 4 Jahren vor bis 4 Jahre nach (volles Kalenderjahr) der bestandenen theoretischen Prüfung absolviert werden.
Praxis Ergänzung zum vorhandenem Hochseeausweis
Für die Ergänzung ist ein Nachweis über folgende minimale Erfahrung zu erbringen:
Segelschiffe: 10 Tage auf See, 500 gefahrene Seemeilen
Motorschiffe: 5 Tage auf See, 100 gefahrene Seemeilen.
Als Erfahrungsnachweis gelten:
der offizielle Fahrtennachweis, (genehmigt durch das SSA) mit detaillierten Angaben über das Schiff, den Skipper und die Navigation.
(Auszug aus dem Logbuch)