Fahrtennachweis | Nautische Ausbildung auf See |
Der Fahrtennachweis soll folgende Angaben enthalten:
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a. generelle Kenntnis der Jacht, Kenntnis in ihrer Benützung, in der Unterbringung von Sicherheits- ausrüstung sowie in der Überprüfung von Motor und Segel b. Kenntnis der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) c. Anker- und Anlegemanöver d. Manöver in Häfen e. Mensch-über-Bord-Manöver f. Beurteilung des Wetters und des Seegangs g. sichere Navigation, Bestimmen der eigenen Position, Wahl einer geeigneten Route |