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Logbuchführung

Das Logbuch, das bei Fahrten auf See durch die Schiffsführerin oder den Schiffsführer täglich nachzuführen ist, soll folgende Angaben enthalten:

  • Schiffsdaten gemäss Flaggenschein
  • Einlaufen und Auslaufen in Häfen (Ort und Datum)
  • Name, Adresse und Nationalität der Schiffsführerin oder des Schiffsführers
  • Art, Nummer, Ausstellungsdatum, -ort und -instanz des Hochseeausweises
  • Personalien inkl. Nationalität der übrigen Anwesenden an Bord, die von ihnen allfällig ausgeübten Funktionen, die Häfen ihrer Ein- und Ausschiffung (Ort und Datum)
  • Wacheinteilung
  • Fahrtberichte (Wind und Wetter, Kurse und Berichtigungen, Logstände, Segelführung, Maschinenbetrieb, laufend festgestellte Schiffsorte)
  • Wichtige Ereignisse und/oder Beobachtungen wie Unfälle, Havarien und dergleichen
  • Das Logbuch muss die Unterschrift der Schiffsführerin oder des Schiffsführers tragen.